You are not logged in.

please login

Benutzername:

username:

remember me

Register

You are not logged in.


Dear visitor, welcome to THE BIRDHOUSE Foren. If this is your first visit here, please read the Help. It explains in detail how this page works. To use all features of this page, you should consider registering. Please use the registration form, to register here or read more information about the registration process. If you are already registered, please login here.

Freddy

Unregistered

1

Wednesday, April 12th 2006, 10:52pm

Brieftauben im Vogelgrippe-Sperrgebiet müssen getötet werden.

Vogelgrippe

Die schlimmsten Befürchtungen sind war geworden. Brieftauben im
Vogelgrippe-Sperrgebiet müssen getötet werden.

Nachdem noch am Montag das Verwaltungsgericht Leipzig entschieden hat,
das die rund 40 Brieftauben eines Züchters im Vogelgrippe-Sperrgebiet
in Wermsdorf nicht getötet werden müssen, hat Heute das Sächsische
Oberverwaltungsgericht in Bautzen in einem Eilverfahren anders
entschieden. Danach ist es bei der Bekämpfung des gefährlichen Virus
H5N1 notwendig, sämtliches Geflügel im Sperrbezirk zu töten. Die
Entscheidung sei endgültig. So berichten die Medien.

Der Verband lässt die Tötung von Brieftauben im Sperrbezirk nicht auf
sich beruhen. Es sollen sämtliche Rechtsmittel eingelegt werden, die
das Gesetz zur Verfügung stellt. Man möchte damit feststellen lassen,
dass die Tötungsanordnung des Freistaates Sachsen rechtswidrig
ist. Dies hat für den Brieftaubensport in Deutschland eine
grundsätzliche Bedeutung.