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Mittwoch, 12. April 2006, 22:52

Brieftauben im Vogelgrippe-Sperrgebiet müssen getötet werden.

Vogelgrippe

Die schlimmsten Befürchtungen sind war geworden. Brieftauben im
Vogelgrippe-Sperrgebiet müssen getötet werden.

Nachdem noch am Montag das Verwaltungsgericht Leipzig entschieden hat,
das die rund 40 Brieftauben eines Züchters im Vogelgrippe-Sperrgebiet
in Wermsdorf nicht getötet werden müssen, hat Heute das Sächsische
Oberverwaltungsgericht in Bautzen in einem Eilverfahren anders
entschieden. Danach ist es bei der Bekämpfung des gefährlichen Virus
H5N1 notwendig, sämtliches Geflügel im Sperrbezirk zu töten. Die
Entscheidung sei endgültig. So berichten die Medien.

Der Verband lässt die Tötung von Brieftauben im Sperrbezirk nicht auf
sich beruhen. Es sollen sämtliche Rechtsmittel eingelegt werden, die
das Gesetz zur Verfügung stellt. Man möchte damit feststellen lassen,
dass die Tötungsanordnung des Freistaates Sachsen rechtswidrig
ist. Dies hat für den Brieftaubensport in Deutschland eine
grundsätzliche Bedeutung.