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Konni

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Widder

1

Donnerstag, 9. August 2007, 09:45

bei der GEZ piept's

Nach dem Fußballsommer 2006 meinten viele, Deutschland hat sich gewandelt. Vielleicht viele Deutsche, nicht aber Deutschlands Behörden. Da ist man sich treu geblieben. Sturheit statt Verständnis. Ein Beispiel: das Verhalten der Gebühreneinzugs-zentrale (GEZ) im Falle einer „Piep-Schau“.

Im baden-württembergischen Laupheim gibt es das Haus von Kindermoden Strele. Dort brüteten im Frühsommer rund 30 Mauersegler-Paare. Der Laupheimer NABU wollte den Städtern die heimische Vogelwelt näherbringen und sie an der Brut und Aufzucht der Vögel teilhaben lassen. So wurde in einem der Nistkästen eine Kamera angebracht, die alles aufnahm. Dazu lief im Schaufenster von Kindermoden Strele 24 Stunden lang ein Fernsehgerät, wo man die ganze Zeit zusehen konnte, wie die Eltern den Nachwuchs versorgten. Unter den Zusehern war nun wohl auch ein Mitarbeiter der GEZ (Gebühreneinzugszentrale), der sich weniger an den Bildern aus dem Nistkasten freute, sondern sich mehr darum sorgte, dass hier der GEZ Gebühren vorenthalten würden. Was folgte? Natürlich ein Gebührenbescheid der GEZ! Fragen Sie sich nun warum? Die Antwort gibt Nikos Seele von der Abteilung Rundfunkgebühren des Südwestrundfunks (SWR). Eine GEZ-Regel besagt: Jeder Fernseher,mit dem man ein gebührenpflichtiges Programm empfangen könnte, muss angemeldet sein. Die Kosten pro Monat betragen dafür 17,03 Euro. Hier muss man auf das Wörtchen „könnte“ achten. Denn im Schaufenster lief weder ARD noch ZDF, sondern 24 Stunden lang nichts anderes als die „Piep-Schau“ der Mauersegler. Dazu kam, dass es im Laden gar keinen Antennen-Anschluss gab und das Empfangsteil dieses Fernsehers nicht mehr funktionierte. Doch das alles half nichts. Die Gebühren mussten bezahlt werden. Ausnahme? „Wir machen grundsätzlich keine Ausnahmen. Unsere GEZ-Beauftragten müssen streng nach dem Staatsvertrag handeln“, so Nikos Seele. Fazit: Die Streles mussten für zwei Monate Fernsehgebühren zahlen,obwohl nicht eine Minute öffentlichrechtliches Fernsehen über den Bildschirm lief. Erst nachdem das kaputte Empfangsteil des Fernsehers ausgebaut worden war, mussten keine weiteren Gebühren abgeführt werden. „Wir machen grundsätzlich keine Ausnahmen“ – denken Sie immer daran. DS
Quelle: Schwäbische Zeitung
Gruss Konni ;)